Der Wettskandal, der die Challenge League erschütterte
In einer Thuner Diskothek sprach 2009 ein Unbekannter einen Profifußballer an. Das Angebot lautete, in bestimmten Partien nur mit 85 Prozent zu spielen und dafür bezahlt zu werden. Der Stürmer ließ sich darauf ein und kassierte 7000 Euro. Was als Randnotiz aus der zweithöchsten Schweizer Liga begann, beschäftigte Jahre später das Bundesstrafgericht in Bellinzona. Verändert hat der Fall am Ende weniger den Fußball als die Schweizer Gesetzgebung.
Ein Angebot in einer Thuner Diskothek
Der Mann, der in Thun angesprochen wurde, hieß Omar Pape Fayé. Als 18-Jähriger hatte der Senegalese mit dem FC Thun in der Champions League gegen Arsenal gespielt, eingewechselt in der 87. Minute, verloren mit 1:2. Vier Jahre später verdiente er sein Geld in der Anonymität der Challenge League, in Spielen gegen Gossau oder Yverdon. Dort ließ er sich auf die Absprachen ein.
Fayé war kein Einzelfall. Der Skandal nahm seinen Ausgang in Deutschland und bei asiatischen Wettanbietern und betraf zwischen 2008 und 2010 22 Challenge-League-Partien sowie sechs Testspiele. Die beteiligten Fußballer waren meist unbekannt und verdienten wenig, was sie für die Vermittler ansprechbar machte. Ihre Klubs entließen sie, der Schweizerische Fußballverband sperrte einen Teil von ihnen für mehrere Jahre. Strafrechtlich aber blieb an keinem von ihnen etwas haften.
Freispruch wegen einer Gesetzeslücke
Im November 2012 standen in Bellinzona zwei frühere Torhüter des FC Gossau und ein ehemaliger Spieler des FC Thun vor dem Bundesstrafgericht. Die Bundesanwaltschaft warf ihnen Betrug vor. Am 13. November 2012 entschied das Gericht darüber in zwei getrennten Urteilen am selben Tag. In Deutschland waren die Drahtzieher des Netzwerks um Ante Sapina zu diesem Zeitpunkt längst belangt, das Landgericht Bochum hatte wegen gewerbsmäßigen Betrugs mehrjährige Haftstrafen verhängt.
In der Schweiz endeten beide Verfahren anders. Das Gericht sprach die Angeklagten frei, obwohl ein Teil von ihnen die Absprachen eingeräumt hatte. Betrug setze voraus, dass ein Mensch getäuscht werde, hielten die Richter fest. Die Wetten aber liefen über automatisierte Onlineplattformen, und eine Maschine lässt sich nach dieser Lesart nicht in einen Irrtum versetzen. Eine eigene Strafnorm für Spielabsprachen kannte das Schweizer Recht damals nicht. Wer Kriminalfälle aus dem Sport verfolgt, kennt dieses Muster. Die Tat war beschrieben, der Tatbestand fehlte.
Die Lücke schloss der Gesetzgeber mit dem Geldspielgesetz, das seit 2019 in Kraft ist. Seither ist die Absprache über den Ausgang eines Wettkampfs, auf den Wetten angeboten werden, eine Straftat. Dasselbe Gesetz zog eine zweite Trennlinie durch den Markt und unterscheidet bewilligte Angebote von allen übrigen. Jenseits dieser Linie liegen ausländische Online-Casinos, bei denen die Rechtslage für Schweizer Spieler anders aussieht als bei konzessionierten Anbietern. Ihre Domains werden von den Providern gesperrt, strafbar macht sich dabei der Anbieter und nicht der Nutzer.
Folgen für den Sport
Für den Sport selbst hatte die Reform eine zweite Folge. Die Manipulation eines Wettkampfs, auf den Wetten angeboten werden, steht seither als eigener Tatbestand im Sportförderungsgesetz. Damit erfüllte die Schweiz auch, wozu sie sich 2014 in Magglingen verpflichtet hatte, als die Sportminister des Europarats dort das Übereinkommen gegen Wettkampfmanipulation unterzeichneten. Die Aufsicht bekam zugleich eine Meldekette zwischen Verbänden, Wettveranstaltern und Strafverfolgern, die vorher fehlte. Ob die Fußballer von 2009 nach heutigem Recht verurteilt worden wären, lässt sich nicht beantworten. Ihr Fall gab den Anstoß. Was daraus an Prävention entstanden ist, reicht inzwischen bis in die Juniorenabteilungen.
Prävention bis in die Juniorenabteilungen
Wer heute einen Wettkampf manipuliert, auf den Wetten angeboten werden, riskiert Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Die Aufsicht greift jedoch früher. Als nationale Meldestelle sammelt die interkantonale Geldspielaufsicht Verdachtsmeldungen und leitet sie zwischen Verbänden und Strafverfolgern weiter, bevor ein Verfahren überhaupt beginnt. Auch das Umfeld wird erfasst. Einer Trainerin oder einem Trainer kann die J+S-Kaderanerkennung entzogen werden, wenn die Person an Onlinewetten teilnimmt, deren Zugang nach dem Geldspielgesetz gesperrt ist.
Der Verband und die Liga setzen daneben auf Aufklärung, und Fayés Geschichte gehört zum Schulungsmaterial, mit dem Klubs ihre Spieler sensibilisieren. Dass diese Arbeit nötig bleibt, zeigte sich 2014, als sich zwei Spieler des FC Lugano bei der Liga meldeten, weil Wettbetrüger sie angesprochen hatten. Für Verbände und Klubs gehört Integrität damit zu den Aufgaben des Sportmanagements und nicht mehr allein zu denen der Rechtsabteilung.
Ein Fall ohne Urteil
Kein einziger der Schweizer Fußballer wurde wegen der Absprachen von 2009 verurteilt. Trotzdem gehört dieser Fall zu den folgenreichsten der jüngeren Schweizer Sportgeschichte. Er legte offen, dass ein Gesetz aus einer Zeit vor dem Onlinewettmarkt gegen dessen Methoden nichts ausrichtete, und er zwang den Gesetzgeber, den gesamten Geldspielbereich neu zu ordnen. Die Torhüter aus Gossau spielten längst nicht mehr, als das Ergebnis ihres Verfahrens Wirkung entfaltete.